ELEKTRONISCHES ABFALLNACHWEISVERFAHREN (eANV)
Rechtssicher entsorgen
Seit dem 1. April 2010 müssen in Deutschland alle Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register ausschließlich elektronisch geführt werden. Grundlage hierfür ist die Novelle der Nachweisverordnung von 2006.
Das bedeutet für Sie:
→ Erstellung aller Nachweise am PC mit Internetzugang
→ Elektronische Signatur per Signaturkarte und Kartenlesegerät
→ Einheitlicher Datenaustausch (XML) über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall)
→ Einige Ausnahmen, z. B. bestimmte Übernahmescheine, sind möglich
Signaturkarte beantragen:
IHK Erfurt, Regina Brömel
Telefon: 0361 3484-198
Fax: 0361 3485-9198
E-Mail: regina.broemel@erfurt.ihk.de
Zusätzliche Informationen
→ Das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle ist seit dem 1. April 2010 verpflichtend, die qualifizierte elektronische Signatur seit dem 1. Februar 2011.
→ Die Dokumente (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register) werden über standardisierte Schnittstellen erstellt und über das ZKS-Abfall-Portal oder eigene Softwarelösungen übermittelt.
→ Das kostenfreie Länder-eANV-Portal der ZKS-Abfall eignet sich besonders für Gelegenheitsnutzer mit überschaubarem Nachweisaufkommen.
→ Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) stellt die technische Infrastruktur bereit – inklusive Registrierung, virtueller Poststelle und Datenkommunikation.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.zks-abfall.de oder bei SWT GmbH.