GEWERBEABFALL
Fachgerechte Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Ziel ist die schadlose und möglichst hochwertige Verwertung von Abfällen sowie die Vermeidung von Scheinverwertung. Dies wird erreicht durch klare Vorgaben zur Getrennthaltung von Abfällen, deren Vorbehandlung und regelmäßige Kontrollen.
Die SWT GmbH unterstützt Gewerbebetriebe zuverlässig bei der gesetzeskonformen Entsorgung von Abfällen aller Art. Wir stellen geeignete Container zur Verfügung, sorgen für den Transport und garantieren eine fachgerechte Behandlung nach GewAbfV.
Informationen zu der Novelle der Gewerbeabfallverordnung>
Gewerbeabfall darf enthalten:
→ Verschmutzte Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte
→ Verschmutzte Folien mit Restanhaftungen
→ Kunststoffsäcke und -eimer
→ Holzschnittreste
→ Styroporbauteile
→ Kunststoffrohre
→ Umreifungsbänder
→ Papiersäcke
→ Kunststoffe und gemischte Siedlungsabfälle
gemäß Paragraph 4 GewAbfV und Anhang zu Paragraph 4 der GewAbfV