SIEDLUNGSABFÄLLE
Platz schaffen mit professioneller Entsorgung
Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden können. Sie fallen regelmäßig bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.
Siedlungsabfälle dürfen enthalten:
→ Einrichtungsgegenstände
→ Sperrigen Hausrat und Küchenmöbel
→ Alte Einweckgläser
→ Teppichböden
→ Matratzen
→ Alle Arten von Metallschrott
NICHT dazu zählen:
Sonderabfälle/ Kühlgeräte/ Bildschirme/ Leuchtstofflampen