SWT - ABROLLCONTAINER

Bei diesem Containertyp bieten wir Größen von 12m³ bis 40m³ an.

Er wird überwiegend für große Abfallmengen und besonders schweren Abfall genutzt.
Die Container sind grundsätzlich für alle Abfallarten> und Mengen geeignet, wobei sich die Abfallarten Bauschutt, Beton und Erdaushub> auf eine Größe von 14m³ beschränken.
Die Abrechnung der SWT - Abrollcontainer erfolgt genau wie bei den SWT-Absetzcontainern>.

Containergrößen:

24 m³

38 m³

Fahrzeugmaße

Stellfläche, Durchfahrtshöhe und Besonderheiten dieser Containerart:

Reine Stellfläche ca. 2,50 m breit × 7,00 m lang je nach Kubikzahl.
Der SWT-Abrollcontainer ist ein Behälter auf Rollen, die heckseitig angebracht sind. An der Vorderseite befindet sich ein Haken, über den der LKW mit einem hydraulischen Hebearm den Container erfasst und aufstellt.
In der Regel reichen für Baustellen Behälter von 12 m³ bis 24 m³. Die Großcontainer von 30 m³ bis 38 m³ werden überwiegend für die Entsorgung von leichteren Abfällen genutzt.
Vorteil dieser Bauart: Containergrößen von 12 m³ bis 38 m³ sind lieferbar.

→ Aufstellen und Abholen: Durchfahrtsbreite von 3 m und Durchfahrtshöhe von 4 m
→ der Abrollcontainer wird nach hinten vom LKW abgerollt 
→ Standplatzgröße: Fahrzeuglänge von 10 m zuzuglich Containerlänge 7 m
→ Gesamtlänge: ca. 17 - 20 m ist notwendig
→ LKW-Rangierfläche: ca. 20 m × 6 m.
→ Gesamtgewicht des LKW nach Beladung max. 26 t (= Zuladung von ca. 14 t)

Für das Abstellen wird ein fester Untergrund benötigt! 

Gehwegplatten oder Rasenflächen sind weniger geeignet. Absetzcontainer lassen sich wesentlich vorsichtiger absetzen als Abrollcontainer, da letztere auf Rollen bewegt werden und der Untergrund daher stärker beansprucht wird.

Aufstellung im öffentlichen Raum:

Muss der Container auf öffentlichem Grund stehen (z. B. auf Parkplätzen, Straßen oder Gehwegen), müssen Sie mit der zuständigen Behörde über eine Stellgenehmigung sprechen. Diese teilt Ihnen mit, ob Sie eine schriftliche Genehmigung benötigen. Ist eine Genehmigung notwendig, dürfen unsere LKW-Fahrer ohne Genehmigungsschreiben den Container nicht abstellen. Um Fehlfahrten und unnötige Kosten zu vermeiden, klären Sie die Genehmigung bitte vor der Aufstellung. Eine Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig.

Besonderheiten vor Ort:

Aufstellorte dürfen nicht unter niedrigen Bäumen oder hinter parkenden Autos liegen.