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Stell- und Lieferbedingungen
Container werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt. Beschädigungen des Abstellplatzes, die aufgrund nicht geeigneter Grund- und Bodenverhältnisse unvermeidbar sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. |
Mit der Auslieferung übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den Behälter, auch die Verkehrspflicht. |
Die eingefüllten Materialien dürfen keine umweltverschutzenden oder giftigen Stoffen enthalten. |
Der Container ist im öffentlichen Verkehrsraum ausreichend zu beleuchten bzw. zu sichern. |
Der Container darf nur bis zur Oberkante befüllt werden. |
Ab dem 14. Stelltag fallen Mieten an, die wir je Kalendertag abrechnen. |
Alle Aufträge müssen immer telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung gegeben werden. Unsere Fahrer dürfen keine Aufträge entgegennehmen. |
Falsches Material, als bei der Bestellung angegeben, führt zu einer Neuabrechnung des gesamten Containers mit dem neuen Material. |
Überladung führt zu Leerfahrt. |
Fehlende Zugänglichkeit bei der Abholung wird ebenfalls als Leerfahrt berechnet. |
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Akzeptieren- LKW-Fahrer mit FS bis 40T
- Mitarbeiter im Entsorgungsbereich als Abfallsortierer
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