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Containerdienst

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Stell- und Lieferbedingungen

Container werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt. Beschädigungen des Abstellplatzes, die aufgrund nicht geeigneter Grund- und Bodenverhältnisse unvermeidbar sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Mit der Auslieferung übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für den Behälter, auch die Verkehrspflicht.

Die eingefüllten Materialien dürfen keine umweltverschutzenden oder giftigen Stoffen enthalten.

Der Container ist im öffentlichen Verkehrsraum ausreichend zu beleuchten bzw. zu sichern.

Der Container darf nur bis zur Oberkante befüllt werden.

Ab dem 14. Stelltag fallen Mieten an, die wir je Kalendertag abrechnen.

Alle Aufträge müssen immer telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung gegeben werden. Unsere Fahrer dürfen keine Aufträge entgegennehmen.

Falsches Material, als bei der Bestellung angegeben, führt zu einer Neuabrechnung des gesamten Containers mit dem neuen Material.

Überladung führt zu Leerfahrt.

Fehlende Zugänglichkeit bei der Abholung wird ebenfalls als Leerfahrt berechnet.

 

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